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Möglichkeiten der Kostenverteilung in der ...

Haben die Wohnungseigentümer keine oder keine andere Regelung getroffen, müssen sie die Lasten und Kosten des gemeinschaftlichen Eigentums nach ihren Miteigentumsanteilen (MEA) tragen, § 16 Abs. 2 Wohnungseigentumsgesetz (WEG). In der Praxis wird dieser Verteilungsschlüssel oft als ungerecht empfunden, etwa wenn ein Single- und ein Mehr-Personenhaushalt dieselben Müllgebühren zahlen …

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